Zeitarbeit im Detail erklärt
Die Zeitarbeit ist ein besonderes Arbeitsverhältnis, welche in einem Dreiecksverhältnis agiert. Dieses besteht aus dem Arbeitgeber (Tiempa), den Arbeitnehmern (Zeitarbeiter) und den Kundenunternehmen (Entleiher) der Zeitarbeitsfirma. Als Angestellter schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit Tiempa als Personaldienstleister ab.
Wir als Arbeitgeber übernehmen damit alle Rechte und Pflichten und sind für die Auszahlung Ihres Lohns bis hin zur Urlaubsgewährung verpflichtet. Dazu schließt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) mit Tiempa als Entleiher. So werden Sie als Zeitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum als Arbeitskraft an einen "Entleiher" übergeben, welcher akut Personal benötigt.
Dieses Vorgehen kann neben der Zeitarbeit auch als "Arbeitnehmerüberlassung", "Personalleasing", "Mitarbeiterüberlassung", "Leiharbeit" oder "Personalüberlassung" bezeichnet werden.